Für Arbeitnehmer:
Wenn Sie eine Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten haben, müssen Sie schnell handeln. Eine Klage ist nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich. Ich vertrete Sie, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen.
Für Arbeitgeber:
Wenn Sie Arbeitnehmer kündigen wollen/ müssen, berate ich Sie im Vorfeld zum Vorgehen, zu den erforderlichen formellen und inhaltlichen Voraussetzungen von Kündigungen. Ich berate Sie auch zu den zusätzlichen Voraussetzungen bei Kündigungen von besonderen Personen-gruppen, wie z.B. Schwerbehinderte.
Rechtsanwältin
Dr. Sylvia Ruge
Stresemannstr. 61
10963 Berlin
Tel:
0163 20 40 702
Mail:
dr.sylvia.ruge@gmail.com