Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge
Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge 

Befristung

 

 

Ihr Arbeitsvertrag ist befristet? Und Sie wollen sich gegen die Befristung wehren? Gerne prüfen ich für Sie, ob die Befristung in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist oder nicht.

 

Eine sogenannte Entfristungsklage (Klage auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag) muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages erhoben werden. Ich vertrete Sie bei einer entsprechenden Klage.  

 

 

 

Kontakt

Rechtsanwältin                                                                                                          Dr. Sylvia Ruge
Stresemannstr. 61
10963 Berlin   

Tel: 

0163 20 40 702

Mail: 

dr.sylvia.ruge@gmail.com                                                                                                           

 

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