Ihr Arbeitsvertrag ist befristet? Und Sie wollen sich gegen die Befristung wehren? Gerne prüfen ich für Sie, ob die Befristung in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist oder nicht.
Eine sogenannte Entfristungsklage (Klage auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag) muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages erhoben werden. Ich vertrete Sie bei einer entsprechenden Klage.
Rechtsanwältin
Dr. Sylvia Ruge
Stresemannstr. 61
10963 Berlin
Tel:
0163 20 40 702
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dr.sylvia.ruge@gmail.com